Als defekte Demokratie werden in der vergleichenden Politikwissenschaft politische Systeme bezeichnet, in denen zwar demokratische Wahlen stattfinden, die jedoch gemessen an den normativen Grundlagen liberaler Demokratien (Teilhaberechte, Freiheitsrechte, Gewaltenkontrolle etc.) verschiedene Defekte aufweisen. Dabei handelt es sich meist um politische Systeme, die im Zuge der dritten Demokratisierungswelle entstanden sind.
Ob eine defekte Demokratie überhaupt noch als „Demokratie“ bezeichnet werden darf, ist umstritten. Einigen gilt sie aufgrund ihrer eklatanten Mängel nicht mehr als Demokratie, sondern als Autokratie, oder zumindest als typisches Hybridregime (auf einer Demokratieskala zwischen Demokratie und Autokratie liegend[1]).
Defekte Demokratien sind abzugrenzen von Scheindemokratien, die definitiv keine Demokratien mehr sind, z. B. weil ihre Wahlen nur Scheinwahlen sind.