Unter einer Definition (lateinisch definitio, „Abgrenzung“, aus lateinisch de-, „(von etwas) herab/weg“ und lateinisch finis, „Grenze“) versteht man in Logik und Wissenschaftstheorie die Bestimmung eines Begriffs (Begriffsbestimmung) oder die Erklärung des Wesens einer Sache. Eine lexikalische Definition muss gemäß George A. Miller[1] eine verbale Beschreibung sein, in der semantische Relationen angegeben sind. Mit der Normierung von Definitionen beschäftigt sich u. a. auch die Terminologielehre.