Deich

Seedeich mit Vorland (links) in Wesselburenerkoog
Ostseedeich in der Probstei

Der Begriff Deich (von mittelniederdeutsch dîk „Deich“, „Teich“ (künstlich angelegtes Gewässer, ursprünglich = Ausgestochenes))[1] bezeichnet wasserbauliche Anlagen zum Hochwasserschutz, die entlang von Küsten oder Flussmündungen errichtet werden. Es sind meist asymmetrisch profilierte Bauwerke, die als Damm längsseits eines Flusses oder des Meeresufers liegen und das niedrige und schwach reliefierte, unmittelbar daran anschließende Hinterland vor Überflutungen schützen sollen. Im Inland werden sie an den Rändern von Flüssen zum Schutz von Flussauen vor Hochwasser angelegt und meistens einfach als Dämme bezeichnet.

An der Nordseeküste wurden bereits seit einigen Jahrhunderten Deiche auch zur Neulandgewinnung errichtet. In diesem Zusammenhang wird daher auch heute noch vom Eindeichen des Watts gesprochen. Die in der Vergangenheit durch den Deichbau entstandenen Gebiete werden, regional differenziert, Koog, Polder oder Groden genannt. Die Böden dieser so geschützten Gebiete weisen vom Meeresspiegel herantransportierte Sedimentablagerungen auf und werden als Marsch(en) bezeichnet. In der heutigen Zeit, die durch ein fortgeschrittenes Umweltbewusstsein der Bevölkerung charakterisiert wird, ist die Umweltpolitik zu einem stark prägenden Faktor geworden. Diese setzt sich für eine stärkere Regulierung des Landmanagements ein. So ist heute die Neulandgewinnung in den Hintergrund getreten.

  1. Deich. duden.de, abgerufen am 14. August 2013.

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