Dekret

Ein Dekret (lateinisch decretum ‚Beschluss, Verordnung‘, zu dēcernere ‚beschließen, entscheiden‘) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

Im kaiserzeitlichen römischen Recht waren decreta Urteile, definitive Entscheidungen eines Rechtsstreits. Anwendung fanden sie im gesamten Privatrecht (ius civile), Schwerpunkte nicht im schuld- beziehungsweise obligatorischen Bereich lagen, sondern im Erb- und Personenrecht (vgl. zur Systematik: Institutionensystem).

In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.


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