Demonstration

Demonstration Freiheit statt Angst 2007 in Berlin
Anti-Atom-Menschenkette 2011 in Ludwigsburg
Sitzblockade 2011 in Gorleben, gegen Kernbrennstofftransport
Demonstrant mit Gasmaske vor dem Weißen Haus in Washington, D.C. während der „We Can’t Wait“-Proteste im Februar 2006
Gruppe von Autonomen in einer Demo gegen die Sicherheitskonferenz in München 2011
Plakate und Transparente gehören zu einer Demonstration

Eine Demonstration, verkürzt auch Demo, ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung. Gelegentlich werden Demonstrationen auch als Aufmarsch bezeichnet, insbesondere, wenn sie im extremistischen Kontext stehen.[1] In romanischen Sprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch …) wird dafür das Wort Manifestation in der jeweiligen Form verwendet.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist.

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Lichterketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und weitere im Internet organisierte Massenaktivitäten.

Vielfältig sind auch Anlässe und Themen der Demonstrationen. Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, gegen Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.

Bei gravierenden Ereignissen, welche die Öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden, können Regierungen Notstandsgesetze anwenden, welche neben der Versammlungsfreiheit auch das Demonstrationsrecht einschränken. Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts während der Corona-Krise sind jedoch Einschränkungen einzelner Grundrechte und nicht mit den Notstandsgesetzen zu verwechseln, die weiter gefasst sind. Diese Gesetze wurden am 28. Juni 1968 verabschiedet, Anwendung fanden sie bislang noch nie.[2][3]

  1. z. B. Aufmarsch in Dresden: Demonstration gegen Neonazis eskaliert
  2. Sandra Schmid: Deutscher Bundestag – Vor 50 Jahren: Bundestag beschließt Notstandsgesetze. Abgerufen am 4. August 2020.
  3. tagesschau.de: Notstandsgesetze: Vorsorge für den Ausnahmefall. Abgerufen am 4. August 2020.

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