Deportation (lateinisch deportatio[1] von deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) bedeutet die Verschickung, Verschleppung oder Verbannung von Straftätern, politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen mit staatlicher Gewalt in weit entlegene Gebiete zu langjährigem oder lebenslangem Zwangsaufenthalt.[2][3][4]
Der Begriff „Zwangsmigration“ (vgl. Migration), der auch die Vertreibung einschließt, setzte sich in den 1980er Jahren durch, da er auf unterschiedliche Typen von Bevölkerungsverschiebungen im 20. Jahrhundert anwendbar war und die massive Gewalt als deren Hauptursache einbezog, ohne die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kategorien erzwungener Bevölkerungsbewegungen zu verwischen.[5]
Deportationen sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten und des immobilen und des mobilen Eigentums der Deportierten verbunden.
In Abgrenzung zum Begriff Deportation steht die Definition des Zwangsexils, das meist auf Einschränkungen der freien Entfaltung des Individuums am ursprünglichen Aufenthaltsort beruht. Am neu gewählten Zielort finden keine Beschneidungen und Sanktionen der persönlichen Freiheit durch den für das Exil verantwortlichen Staat statt.
Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949. Wenn die Deportation mit Zwangsarbeit verbunden ist, verstößt sie gegen Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Deportationen werden als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (in Friedenszeiten) oder als Kriegsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt.
Im Gegensatz zur Deportation ist die Abschiebung auf gesetzlicher Grundlage eine legale staatliche Zwangsmaßnahme.