Deutsche Teilung

Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin (grün), Deutsche Demokratische Republik und Ost-Berlin (orange), 1949–1990
Vorsitzender des Ministerrats Willi Stoph (links) und Bundeskanzler Willy Brandt in Erfurt 1970, das erste Treffen der Regierungschefs der beiden deutschen Staaten
Die Berliner Mauer (1961–1989) war das Symbol der Teilung Deutschlands. Das Foto wurde 1980 aufgenommen.

Als deutsche Teilung oder Teilung Deutschlands (auch Spaltung Deutschlands genannt) wird die Existenz zweier deutscher Staaten auf dem Gebiet Deutschlands im Zeitraum von 7. Oktober 1949, als die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet wurde, bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 bezeichnet. Die DDR trat am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei. Sie war ein Ergebnis des Zweiten Weltkriegs sowie des anschließenden Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition, hauptsächlich zwischen den USA und der UdSSR.

In dieser Zeit der Teilung waren die beiden deutschen Staaten völlig unabhängig voneinander. Dies unterscheidet sich von den deutschen Staaten vor der deutschen Einigung im Jahr 1871, wo sie Teil unterschiedlicher Konföderationen waren, beispielsweise des Deutschen Bundes. Die Teilung war eine Folge der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg. Die Bundesrepublik ist eine liberale Demokratie und unterhält enge Beziehungen zu den USA, während die DDR dem Kommunismus folgte und von der UdSSR beeinflusst war. Zu dieser Teilung gehörte auch die im Potsdamer Abkommen von 1945 vereinbarte Abtrennung der Ostgebiete des Deutschen Reiches. Das nördliche Ostpreußen wurde sowjetisch. Polen wurde für ihre Westverschiebung einseitig mit deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze entschädigt, die etwa ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 ausgemacht hatten. Mit dieser Westverschiebung musste die Polen auf ihre Territorien östlich der Curzon-Linie verzichten, die nun den Sowjetrepubliken Ukraine und Weißrussland eingegliedert wurden. Damit verlor sie das Gebiet wieder, das bis 1795 zu Polen-Litauen gehört hatte und das die Zweite Polnische Republik zum Teil in den 1920er Jahren von Russland zurückerobert hatte. Das neue polnische Territorium wurde etwa 20 Prozent kleiner als das Territorium der Zweiten Polnischen Republik.

Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands kam es schließlich zur völkerrechtlichen Zession der Ostgebiete zum 3. Oktober 1990 (durch einen Friedensvertrag, der am 15. März 1991 in Kraft trat).[1] Zuvor unterzeichneten die beiden deutschen Staaten jedoch 1950 und 1970 separate Verträge mit Polen zur Anerkennung neuer Grenzen.

In einem größeren Zusammenhang gehört die deutsche Teilung zum Komplex der zwischen 1806 und 1990 bestehenden deutschen Frage.

  1. Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 68 f.; Michael Kirn, Der deutsche Staat in Europa. Aufgaben und Ziele des vereinigten Deutschland, Verlag Urachhaus, Stuttgart 1991, S. 211.

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