Der Deutsche Bund war ein Staatenbund,[1] auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen.[2]
Der Bund hatte zur Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit der Gliedstaaten zu gewährleisten. Damit war der Bundeszweck deutlich begrenzter als beim Heiligen Römischen Reich, das im Jahr 1806 aufgelöst worden war. Dieser deutsche Bund scheiterte schließlich an den unterschiedlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, vor allem aber am politischen Machtkampf zwischen Preußen und Österreich.[3]
Während der Revolution von 1848/49 stellte der Bundestag seine Tätigkeit ein (Juli 1848) und übertrug seine Befugnisse auf eine provisorische Nationalregierung. Es konkurrierten zwei Interpretationen über den Gang der Dinge: nach der einen, revolutionären war ein neuer Staat, das Deutsche Reich, im Entstehen begriffen, dessen Nationalversammlung noch eine endgültige Reichsverfassung erarbeitete. Nach einer anderen Ansicht war das Deutsche Reich der umgewandelte Deutsche Bund. Preußen und andere Staaten schlugen jedoch im Frühjahr 1849 die Revolution nieder.
In den Jahren 1849 bis 1851 war die Zukunft des Bundes weiter ungewiss. Preußen plante eine Erfurter Union als deutschen Nationalstaat (engerer Bund), der mit Österreich über einen weiteren Bund verbunden wäre (Gagernscher Doppelbund). Österreich bekämpfte diese Bestrebung. Einige andere Staaten schlugen einen reformierten Deutschen Bund mit mehr Befugnissen und Aufgaben vor (Vierkönigsbündnis). In der Herbstkrise 1850 musste Preußen seine halb errichtete Union wieder aufgeben. Der Deutsche Bund wurde 1851 in seiner alten Form wiederhergestellt (Bundesreaktionsbeschluss).
Etwa um 1860 kam es wieder zu einer Debatte über eine Reform des Deutschen Bundes, zum Beispiel mit der Frankfurter Reformakte von 1863, dem letzten großen Reformversuch. Die Spannungen zwischen Österreich und Preußen führten letztlich aber zum Deutschen Krieg vom Sommer 1866, der mit der Auflösung des Deutschen Bundes endete.[4] Preußen und seine Verbündeten gründeten einen Bundesstaat, den Norddeutschen Bund. Dieser war formell kein Nachfolger des Deutschen Bundes, nahm aber viele Ideen und Initiativen aus jener Zeit auf.[5]
Einen „Deutschen Bund“ gab es kurzfristig noch am Anfang des Jahres 1871. Durch Vereinbarung des Norddeutschen Bundes mit Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Dezember und Beschluss des Bundesrates und des Reichstags vom 9./10. Dezember 1870 wurde der Halbsatz „Dieser Bund wird den Namen Deutscher Bund führen“ in der Bundesverfassung ersetzt durch: „Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen“; die Bestimmung über den neuen Staatsnamen trat am 1. Januar 1871 in Kraft.[6] Mit der neuen Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurde der „Deutsche Bund“ aus dem Titel der Verfassung getilgt.