Als Disposition (aus dem lateinischen dispositio[1] entlehnt, ursprünglich für „Anordnung“[2]) oder Krankheitsdisposition[3], auch Veranlagung[1][2] genannt, wird eine erworbene bzw. durch äußere Einflüsse verursachte erhöhte Anfälligkeit für die Ausbildung von Krankheiten bezeichnet.
Unter Prädisposition, genetischer Prädisposition oder genetischer Disposition wird eine genetisch bedingte Anfälligkeit zur Ausbildung von Krankheiten verstanden. Eine Disposition zur Erkrankung bestimmter Organe oder Organsysteme nennt man Diathese. Der Begriff Diathese ist – im Hinblick auf die Abgrenzung zum Begriff der Konstitution – synonym mit Disposition im weiteren Sinne. In engerem Sinne sind mit Disposition nur die nicht durch genetische Faktoren bedingten, also lebensgeschichtlich erworbenen Eigenschaften gemeint. Diese Unterscheidung und strengere Abgrenzung ist zum Beispiel für die psychotherapeutisch beeinflussbaren Faktoren einer Erkrankung wesentlich.[4] Disposition in engerem Sinne ist also nur auf peristatische Faktoren bezogen.
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