Dividende

Als Dividende (aus lateinisch dividendus, „der zu verteilende“;[1] englisch dividend) wird in der Wirtschaft meist der Teil des Gewinns bezeichnet, den eine Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet. Der Gesetzgeber in Deutschland verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt sie in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, gibt es Gewinnausschüttungen.

Die Ausschüttungen von Investmentfonds werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht unbedingt korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können. Die Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.

  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 88

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