Doktor

Doktor (weiblich auch Doktorin; von lateinisch doctor ‚Lehrer‘, weiblich auch doctrix ‚Lehrerin‘; zu lateinisch docere ‚lehren‘, doctus ‚gelehrt‘) ist der höchste akademische Grad. Die Abkürzung ist Dr., im Plural Dres. (lateinisch doctores). Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt und entspricht der höchsten Stufe (Niveau 8) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des internationalen ISCED-2011 der UNESCO. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.

In manchen Ländern und Studienfächern existieren auch Doktorgrade in Form eines sogenannten Berufsdoktorats, also im Wesentlichen als Studienabschluss und ohne notwendige Verbindung zu einer Forschungsleistung.

Im Gegensatz zu weitverbreiteten Vorstellungen und alltäglichen Redeweisen ist der Doktor im strikten Sinn kein „Titel“, und er ist auch nicht „Teil des Namens“.

Verleihung des Doktorhutes als äußeres Zeichen der erworbenen Doktorwürde, der Promotion (Darstellung aus dem 17. Jahrhundert)

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