Das Amt des Dompredigers (Concionator ecclesiae cathedralis), gegebenenfalls des Münsterpredigers, entstand im späten Mittelalter an Kathedralkirchen und anderen großen Stadtkirchen. Im Protestantismus ist es ein Titel für Pfarrer an solchen Kirchen, in der römisch-katholischen Kirche war es bis zum 20. Jahrhundert ein Amt an Bischofskirchen unabhängig von dem des Dompfarrers.