Mit Drogenhandel oder Rauschgifthandel (eigentlich die Bezeichnung des Handels mit Arzneidrogen und Gewürzen)[1] ist heute meist der Kauf und Verkauf von Rauschdrogen (z. B. Heroin, Kokain, Opium, Haschisch) ohne erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörden gemeint. Der Drogenhandel in diesem Sinne gilt als ein Teilbereich der Drogenkriminalität.
Drogenhändler dieser Art werden international auch als Dealer (englisch für Händler) oder Pusher bezeichnet.