Drost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart bezeichnete im Hochmittelalter das vornehmste Hofamt, den Vorsteher einer königlichen oder fürstlichen Tafel, dann seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland (am Niederrhein, in Westfalen, in Ostfriesland), aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann, Ammann, Vogt, Regierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar.