Eherecht (Deutschland)

Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Eherecht als Teil des 4. Buches in den §§ 1297 bis 1588 als Teilgebiet des Familienrechtes enthalten. Regelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Lebenspartnerschaftsgesetz getroffen worden.

Die familienrechtlichen Ehevorschriften berühren, soweit deutsches Recht maßgeblich ist, in Deutschland nach § 1588 BGB (sogenannter „Kaiserparagraph“) die kirchenrechtlichen Vorschriften über die Ehe nicht.


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