Eilzustellung

Zwei rote Eilzustellungsvermerke Durch Eilboten / Exprès und blaue Luftpostvermerke Mit Luftpost / Par Avion auf einem Brief vom 7. Mai 1981 von West-Berlin nach Wiesbaden. Porto: 3,60 DM
Eilsendung (Aufkleber der DDR 1971)
Eine Rolle Eilzustellungs-Klebezettel für Großkunden und Postfilialen (Bundespost)
‚Wertbrief zu 28.500 DM mit Eilzustellung‘, der am 19. Mai 1993 verschickt wurde. Dieser Gebührensatz war zwischen dem 1. April 1993 und 31. August 1997 in Deutschland gültig.

Mit der Versendungsform Eilzustellung, früher auch Eilbrief und heute Express-Brief genannt, erreicht der Absender, dass seine Sendung dem Empfänger nicht mit dem gewöhnlichen Postlauf, sondern durch einen Eilboten unmittelbar nach Eingang am Auslieferungspostamt/-filiale zugestellt wird. Ist der erste Versuch zur Zustellung mit besonderem Boten erfolglos geblieben, kann die Sendung anschließend wie eine Sendung ohne Eilzustellung behandelt werden und wird in den Hausbriefkasten eingelegt.

Die Eilzustellung ist nicht auf die im Weltpostvertrag genannten Sendungsarten beschränkt. Auch Wertbriefe, Wertkästchen, gewöhnliche Postpakete, Wertpakete und Zahlungsanweisungen können durch besondere Boten zugestellt werden.[1]

  1. Art. 14 Postpaketabkommen; Art. 15 Wertbrief- und Wertkästchenabkommen und Art. 16 Postanweisungs- und Postreisescheckabkommen; (alle auf dem Weltpostkongress in Wien 1964 beschlossen)

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