Eingetragene Partnerschaft

Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare
Homosexualität legal:
  • Gleichgeschlechtliche Ehen
  • Andere Formen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen von Drittstaatlern
  • Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
  • Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
  • Homosexualität illegal:
  • De jure unter Strafe, de facto keine Strafverfolgung
  • Empfindliche Strafen
  • (Lebenslängliche) Haft
  • Todesstrafe
  • Eine eingetragene Partnerschaft (englisch civil union) oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Rechtsinstitut für Paare. Sie begründet in einigen Staaten einen eigenen Personenstand und stellt damit ein eigenes Rechtsinstitut neben der (traditionell verschiedengeschlechtlichen) Ehe dar.

    In vielen Ländern, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, ging der Eheöffnung die Einführung von eingetragenen Partnerschaften voraus. Je nach Region oder Land, in dem Paare eingetragene Partnerschaften begründen können, sind diese im Vergleich zur Ehe entweder anders oder völlig identisch ausgestaltet.

    Dänemark, Island, Norwegen, Schweden, Deutschland und die Schweiz haben gleichzeitig mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaftsgesetze dahingehend geändert, dass die Partnerschaftsregister für Neueintragungen geschlossen sind. Bestehende eingetragene Partnerschaften werden jedoch weiterhin als solche anerkannt und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Am 30. Juni 2017 wurde im Deutschen Bundestag mit 393 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und vier Enthaltungsstimmen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe[1] in Deutschland gestimmt und so die rechtliche Gleichstellung der Paare gleichen Geschlechtes bei der Simultanadoption von Kindern größtenteils hervorgebracht.

    1. Ehe für Alle: Welche Abgeordneten und Parteien waren dafür? Abgerufen am 2. Mai 2023.

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