Im Jahre 1990 wurde der Vertrag zwischen beiden deutschen Staaten (→ deutsche Teilung) ausgehandelt. Verhandlungsführer und Unterzeichner auf der Seite der Bundesrepublik war der damalige Bundesminister des InnernWolfgang Schäuble und auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik der Parlamentarische StaatssekretärGünther Krause. Er wurde am 20. September 1990 von der Volkskammer der DDR angenommen (299 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung). Am selben Tage stimmte der Bundestag dem Vertrag zu (440 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen).[3]
↑Die amtliche Fassung des Einigungsvertrags (BGBl. 1990 II S. 889) führt keine der angegebenen Abkürzungen ein; EinigVtr verwendet Juris, EinigungsV (auch: amtl. für Einigungsstellenverordnung vom 17. Mai 1988, BayRS 7032–2–W), EVertr beck-online.de, EV buzer.de.
↑Art. 45 Abs. 2 EV bestimmt ausdrücklich, dass der Einigungsvertrag nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht der Bundesrepublik Deutschland fortgilt. Der Einigungsvertrag besteht „als Staatsvertrag zwischen dem Bund auf der einen und den neuen Bundesländern sowie dem Land Berlin auf der anderen Seite“ (s. Andreas Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, Springer, Berlin 2000, S. 297 f. m.w.N.) bzw. innerstaatlich als staatsrechtlicher Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der fiktiven DDR und als Bundesgesetz fort (vgl. Heiko Wagner, Der Einigungsvertrag nach dem Beitritt: Fortgeltung, Bestandssicherheit und Rechtswahrung vor dem Bundesverfassungsgericht (= Schriften zum Öffentlichen Recht; Bd. 657), Duncker und Humblot, Berlin 1994, S. 109, 296).
↑Mit Nein stimmten 33 Abgeordnete der Grünen, 13 Abgeordnete der CDU/CSU und der fraktionslose Wüppesahl. Es enthielten sich Werner (Ulm) CDU, Adler SPD und Garbe Grüne. Mit Ja stimmten alle Abgeordneten der FDP, drei Abgeordnete der Grünen, die Fraktionslose Unruh sowie die übrigen Abgeordneten der Unionsparteien und der SPD. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/226 vom 20. September 1990, S. 17896–19898 (PDF; 3,6 MB). Der deutsche Bundesrat billigte den Einigungsvertrag am 21. September einstimmig, vgl. Bundesrat, Sten. Ber., 11. WP, 619. Sitzung, S. 506. Vgl. dazu Horst Möller/Ilse Dorothee Pautsch/Gregor Schöllgen/Hermann Wentker/Andreas Wirsching (Hg.): Die Einheit. Das Auswärtige Amt, das DDR-Außenministerium und der Zwei-plus-Vier-Prozess, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, Dok. 148, S. 685 ff.