Der Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes. Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, dass letzterem besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht.
Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde, „wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“[1] Deshalb ist der Begriff Einwohner nicht deckungsgleich mit dem Begriff gemeldeter und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragener Bewohner, sondern bezieht sich auch auf unregistrierte Bewohner eines festen Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Die Summe der Einwohner einer Entität ist die Einwohnerzahl.