Der Begriff Eponym (Neutrum, altgriechischἐπώνυμοςepṓnymos, deutsch ‚namengebend‘, aus ἐπιepi, deutsch ‚an‘, ‚bei‘, ‚nach’ und ὄνομαónoma, deutsch ‚Name‘) oder Eigennamenbegriff[1] wird in den Sprachwissenschaften in zwei entgegengesetzten Bedeutungen verwendet:
Entweder für ein Wort, das aus einem Eigennamenabgeleitet ist (ab 1679 auch als Patronym bezeichnet[2]),
Oder für den Eigennamen selbst, der einer solchen Ableitung etymologisch zugrunde liegt (seit 1755[2]). Dann wird das Ergebnis einer solchen Ableitung mit dem GegenbegriffDeonym bezeichnet.
↑Vgl. etwa Bernfried Leiber, Theodor Olbert: Die klinischen Eponyme. Medizinische Eigennamenbregriff in Klinik und Praxis. Urban & Schwarzenberg, München/Berlin/Wien 1968.
↑ abAxel Karenberg: Medizinhistorisch-sprachgeschichtliche Anmerkungen zu mythologischen Namen im modernen medizinischen Fachwortschatz. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band21, 2002, S.18–24, hier S. 18.