Erster Angriff

Der Erste Angriff (auch: Erstzugriff) umfasst ein polizeiliches Handeln beim Vorliegen einer Straftat (Tatortarbeit) oder einer Gefahr vor Ort. Dies geschieht im Rahmen eines Polizeieinsatzes und wird durch so genannte Erstzugriffsbeamte durchgeführt, die häufig der Schutzpolizei angehören. Mit „Angriff“ ist hierbei gemeint, dass man einen Sachverhalt erfassen und analysieren (in die Hand nehmen) muss. Der Begriff stammt aus der Weimarer Zeit und ist dem Militärwesen entlehnt.

Der Erste Angriff beginnt mit dem Sicherungsangriff und geht anschließend in den Auswertungsangriff (Tatortbefund) über.


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