Erwachsenen- und Weiterbildung

Exemplarische Situation – hier in Form eines Workshops

Erwachsenenbildung und Weiterbildung sind nach dem Deutschen Bildungsrat die „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“.[1] Sie dient der Vertiefung, Erweiterung, Aktualisierung oder dem Erwerb von Wissen, Fähigkeiten (Kompetenzen) sowie Fertigkeiten von Menschen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig sind oder waren beziehungsweise in der Familie gearbeitet haben.[2][3] Zur Erwachsenenbildung zählt die allgemeine Erwachsenenbildung, darunter auch der Erwerb von weiterführenden allgemeinen Schulabschlüssen auf dem Zweiten Bildungsweg, die berufliche Weiterbildung und die politische Bildung. Die Erwachsenen- und Weiterbildung ist durch eine Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gekennzeichnet. Bildungsträger sind die öffentliche Trägergruppe (staatliche und kommunale Träger), freie Trägergruppe, Betriebe und privatgewerbliche Träger. In der Erwachsenenbildung beruflich Tätige werden in der Regel als Erwachsenenbildner/-in, Dozent/-in oder Bildungsreferent/-in bezeichnet.[4][5]

  1. Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Empfehlungen der Bildungskommission. Strukturplan für das Bildungswesen. Bonn 1970, S. 197.
  2. Bernhard Nagel: Das Rechtssystem in der Weiterbildung. In: Krug, Nuissl (Hrsg.): Praxishandbuch Weiterbildungsrecht. Köln März 2007, Abschnitt 1, S. 3.
  3. Helmut Kuwan u. a.: Berichtssystem Weiterbildung IX. Bonn 2006, S. 12 (bmbf.de [PDF]).
  4. Duden: Erwachsenenbildung. In: duden.de. Abgerufen am 31. Dezember 2022.
  5. Erwachsenenbildung – Berufsbilder – bpb.de. Abgerufen am 30. Dezember 2022.

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