Erwerb steht für:
- Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung, siehe Kaufvertrag
- Eigentumsübertragung einer Sache, siehe Übereignung
- Ergebnis einer wirtschaftlichen geld- oder sachleistungsbringenden Tätigkeit, siehe Erwerbstätigkeit
- Erwerbseinkommen, als Kurzform: Arbeitsentgelt
Erwerbung steht für:
Siehe auch:
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.