Ethnische Minderheiten sind Ethnien, die als Minderheit auf dem Territorium eines Staates leben. Als Teil eines Staatsvolkes unterscheidet sich die Minderheit vom Rest der Bevölkerung in mehreren Merkmalen wie Sprache, Kultur oder Religion. In Nordamerika spricht man auch dann von ethnischen Minderheiten, wenn lediglich eine Herkunft aus derselben Weltgegend vorliegt und die Bevölkerungsgruppe eine zahlenmäßige Minderheit darstellt, z. B. bei den Gruppen der Afroamerikaner oder der Lateinamerikaner. Die Angehörigen werden teilweise auch weiterhin der ethnischen Minderheit zugerechnet, auch wenn keine sprachlichen, kulturellen oder religiösen Unterschiede zur übrigen Bevölkerung feststellbar sind.
In vielen Fällen verteilen sich ethnische Minderheiten auf mehrere Staaten. Beispiele dafür sind Basken und Katalanen (die hauptsächlich in Spanien und Frankreich leben, sofern in diesem Fall überhaupt von Ethnie gesprochen wird), Ungarn in Rumänien und diverse Volksgruppen im Nahen Osten (Kurden, Jesiden, irakische Turkmenen, Assyrer, Mandäer, Schabak, Faili-Luren (Luren im Irak) und Luren im Iran)[1][2][3][4][5] oder in Vietnam (annamitische Gebirgsvölker).
Wenn in Europa eine ethnische Minderheit unter das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates fällt und staatsrechtlich anerkannt ist, so wird sie völkerrechtlich oft als nationale Minderheit bezeichnet. In vielen Fällen gelten dann Minderheitenschutzrechte.