Exemtion

Exemtion (lateinisch eximere „herausnehmen“) bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung.

In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen, Institutionen oder Orte aus dem Gerichtsverband (Gerichtsfreiheit) und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit (privilegium [electionis] fori) sowie die Befreiung von bestimmten öffentlichen Lasten.[1] Diese Exemtion war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ein Reservatrecht des Kaisers.

Im Kirchenrecht bezieht sich der Begriff auf die Herausnahme geistlicher Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation.[1]

Das zugehörige Adjektiv lautet exemt.[2] Die historische Schreibweise exempt mit p entspricht zwar dem lateinischen Adjektiv exemptus (wörtlich „herausgenommen“),[3] ist aber heute im Deutschen nicht üblich. Diese Schreibvariante ist in dem Substantiv Exempt erhalten (historische Bezeichnung eines Dienstgrades beim Militär). Im Englischen ist die Schreibweise mit p üblich: Substantiv exemption[4] sowie Substantiv, Verb und Adjektiv exempt.[5]

  1. a b Exemtion bei duden.de.
  2. exemt bei duden.de.
  3. Lateinisch exemptus im englischen Wiktionary.
  4. Englisch exemption im Online-Wörterbuch LEO.
  5. Englisch exempt im Online-Wörterbuch LEO.

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