Exklave

C ist eine Exklave von B und eine Enklave umschlossen von A.

Eine Exklave (von französisch exclavé ‚ausgeschlossen‘ aus lateinisch ex ‚aus‘ und clavis ‚der Schlüssel‘) ist ein Teil – auch Teile – eines politischen Gebietes (Mutterland), das vom Rest des Gebietes durch Grenzen räumlich abgetrennt ist und ausschließlich über fremdes Gebiet zu erreichen ist.

Beispiele für Exklaven von Staaten sind Büsingen am Hochrhein (Exklave Deutschlands umgeben von der Schweiz), Mützenich, Ruitzhof, Rückschlag und zwei weitere nahe gelegene Bereiche, abgetrennt von Deutschland durch die belgische Vennbahn (Exklaven Deutschlands umgeben von Belgien), Llívia (Exklave Spaniens in den französischen Pyrenäen) und die Autonome Republik Nachitschewan (Exklave Aserbaidschans). Bremerhaven ist eine Exklave des Bundeslands Bremen. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg war das süddeutsche Hohenzollern eine der über sechzig Exklaven Preußens.

West-Berlin war zwischen 1945 und 1990 zwar eine Art von Exklave des westlichen Deutschlands, gehörte jedoch politisch nicht zur Bundesrepublik Deutschland und war demzufolge nicht deren Exklave, stellte jedoch eine Enklave in der DDR dar. Auch Alaska (zu den Vereinigten Staaten), Ceuta (zu Spanien) und Kaliningrad (zu Russland) sind keine Exklaven in diesem Sinne, da sie über die jeweils US-amerikanischen, spanischen bzw. russischen Hoheitsgewässer sowie internationale Gewässer erreichbar sind. Der österreichische Bezirk Wiener Neustadt-Land ist zwar zweigeteilt, der Begriff Exklave wird aber nicht angewandt, da der Verwaltungssitz außerhalb des Bezirks liegt und somit kein eindeutiges Muttergebiet besteht.

In übertragener Bedeutung spricht man auch bei anderen geografischen Fragestellungen von Exklaven, zum Beispiel bei den Verbreitungsgebieten von Tier- und Pflanzenarten oder bei der Verbreitung von Sprachen (Sprachinsel) und Kulturen.


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