Explosivstoffe sind feste und flüssige Stoffe sowie Stoffgemische, die bei ausreichender energetischer Aktivierung eine bestimmte starke chemische Reaktion durchlaufen, bei der sich Wärmeenergie und Gase entwickeln. Explosivstoffe haben bei ihrer Reaktion eine heftige expandierende Wirkung, die erhebliche Zerstörungen anrichten kann; bei unsachgemäßem Umgang besteht Lebensgefahr.
Im regulatorischen Sinne müssen Stoffe bestimmte Prüfkriterien erfüllen, um nach Gefahrstoffrecht[1] als explosionsgefährlich bzw. nach Transportrecht[2] in die Gefahrgutklasse 1 – Explosivstoffe eingestuft zu werden.