Ein Fahrplan, abgekürzt Fpl[Anm. 1], in der Frühzeit der Eisenbahn auch Fahrtenplan, Fahrordnung[1] oder Detailfahrordnung genannt, legt im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und im Schienengüterverkehr den Fahrtverlauf eines Verkehrsmittels fest. Dabei notwendige Angaben sind Zugnummer, Verkehrstage, Laufweg, Ankunfts-, Abfahrts- und Durchfahrtszeiten an den Betriebsstellen sowie die zulässigen Geschwindigkeiten in den einzelnen Abschnitten des Laufwegs.[2] Er wird in der Fahrplanung erstellt und bietet die Grundlage für die Umlaufplanung sowie das Betriebsprogramm.
Des Weiteren wird der Begriff auch für einen Plan der Ankunfts- und Abfahrtszeiten eines Verkehrsmittels an den jeweiligen Haltestellen beziehungsweise die entsprechenden Medien zur Darstellung dieses Plans benutzt.
Der erste Kutschdienst mit Fahrplan wurde in Großbritannien im Jahr 1784 eingerichtet. 1840 gab es dort den ersten Zugfahrplan.[3]
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