Fahrzeugbrief


Der aktuelle deutsche Fahrzeugbrief, der seit dem 1. Oktober 2005 „Zulassungsbescheinigung Teil II“ heißt
Vorderseite des bis
30. September 2005 ausgegebenen deutschen Fahrzeugbriefs
Rückseite des bis
30. September 2005 ausgegebenen deutschen Fahrzeugbriefs

Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr.

Der Kraftfahrzeugbrief wurde in Deutschland bereits mit der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 11. April 1934[1] zum 1. Mai 1934 eingeführt.[2] Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) heißt der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Deutschland führte diese Zulassungsbescheinigung zum 1. Oktober 2005 mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein, um das geltende EU-Recht umzusetzen (siehe dazu § 14 FZV). Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Kraftfahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Über die konkrete Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (Anmeldung) wird ein Fahrzeugschein (jetzt EU-weit: „Zulassungsbescheinigung Teil I“) ausgestellt.

Bei der Abmeldung des Fahrzeuges (vorübergehende Stilllegung) wird der Fahrzeugbrief nicht eingezogen, sondern wird mit einem Abmeldevermerk versehen. Er wird nicht entwertet, da sonst der Brief die Gültigkeit verliert.

  1. RGBl I 303
  2. Artur Bormann: Zur Einführung des Kraftfahrzeugbriefes. In: Verkehrstechnik, 15. Jg., Nr. 9 (5. Mai 1934), S. 221–222.

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