Fakultatives Referendum

Das fakultative Referendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, in einer Volksabstimmung oder einem Volksentscheid über eine zuvor bereits in der gewählten politischen Vertretung beschlossene Vorlage abzustimmen. Damit das Stimmvolk ein fakultatives Referendum auslösen kann, ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter in einer festgelegten Frist nach Beschlussfassung nötig. Das fakultative Referendum kann auch als (Minderheiten-)Recht einer gewählten Vertretung ausgestaltet sein, mit dem eine festgelegte Zahl von Abgeordneten verlangen kann, dass eine bereits beschlossene Vorlage nachträglich dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt wird.

Vor allem in der Schweiz bildet das fakultative Referendum einen wesentlichen und wichtigen Baustein in der Verwirklichung der halbdirekten Demokratie. Es kann dort auf eidgenössischer Ebene vom Stimmvolk, aber auch von den Kantonen angestrengt werden. In Österreich ist auf Bundesebene und in den Ländern das Parlament zu einem fakultativen Referendum berechtigt. Darüber hinaus kennen die Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg auf Landesebene sowie auf Gemeindeebene die Bundesländer Burgenland, Vorarlberg und Steiermark auch ein durch das Stimmvolk herbeigeführte fakultative Referendum. In Deutschland besteht für die Bürgerinnen und Bürger nur in den Bundesländern Hamburg und Bremen und nur in eng begrenzten Fällen die Möglichkeit, getroffene Beschlüsse einem Volksentscheid zu unterziehen. Für gewählte Vertretungen besteht in Deutschland generell keine Möglichkeit ein fakultatives Referendum anzustreben.


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