Familienname

Der Familienname ist ein Teil des Namens eines Menschen. Er ergänzt den Vornamen und drückt die Zugehörigkeit des Namensträgers zu einer Familie aus.

In der Regel gleichbedeutend werden die Ausdrücke Nachname und Zuname verwendet. In der Schweiz sagt man auch Geschlechtsname (von Familiengeschlecht).

Abgrenzend zum Ehenamen heißt der durch Abstammung erworbene ursprüngliche Familienname Geburtsname (bei verheirateten Frauen früher auch Mädchenname; in der Schweiz Ledigname) und drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus. In vielen modernen Namensrechtsordnungen lassen sich Geburts- und Ehenamen in Doppelnamen (Schweiz: Allianznamen) kombinieren. Künstlernamen können auch ohne verwandtschaftlichen Bezug als Familiennamen geführt werden. Der bei der Geburt registrierte „Geburtsname“ lässt sich auch später noch ändern. In Deutschland ist der Geburtsname als derjenige Name definiert, „der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung [über die Wahl eines Ehenamens] gegenüber dem Standesamt einzutragen ist“ (§ 1355 Abs. 6 BGB), wobei sich aus dem Personenstandsrecht ergibt, dass sich der im Geburtseintrag vermerkte Geburtsname durchaus ändern kann (§ 36 Abs. 1 PStV), namentlich durch Adoption, Einbenennung oder behördliche Namensänderung; lediglich bei Änderungen aufgrund einer Ehe ändert sich nicht der Geburtsname, sondern es wird ein Ehename erworben. In der Schweiz heißt dieser Geburtsname Ledigname[1], in der österreichischen Gesetzesterminologie entspricht ihm der Geschlechtsname[2].

Der Hausname (Hofname) erfüllt in ländlichen Gebieten eine ähnliche Funktion wie der Familienname. Er wird im alltäglichen Sprachgebrauch dem Vornamen (Rufname) vorangestellt, u. a. in Hessen (z. B. Schmidde Karl, dabei ist Schmidde der Hausname), auch in Süddeutschland, Österreich und Südtirol. Wird der Familienname nur im Schriftverkehr verwendet, bezeichnet man ihn auch als Schreibnamen. Historisch wurde die Frau noch im 20. Jahrhundert schriftlich mit Vor- und Nachnamen ihres Ehegatten angesprochen.

Der Familienname eines Menschen kann sich im Laufe des Lebens ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, Adoption oder behördliche Namensänderung. Auch gewillkürte[3] Anpassungen sind möglich, z. B. die Annahme des Namens eines neuen Ehepartners durch die vorehelichen Kinder eines der Partner, so dass die neue Familie im gesellschaftlichen und behördlichen Umgang als eine Einheit auftreten kann.

Die Namensgebung ist weltweit sehr unterschiedlich geregelt und hängt von Kultur, Tradition, Gesellschaftsordnung und Herkunft (etwa aus dem Adel) ab. Nicht alle Nachnamenssysteme in Europa und in der Welt setzen Familiennamen ein. So ist beispielsweise in der spanischsprachigen Welt der dort gebräuchliche zweigliedrige Zuname (apellido, wörtlich „Rufname“) kein Familienname im eigentlichen Sinn, weil er keinen gemeinsamen Nachnamen für die Mitglieder einer Familie kennt. Stattdessen sieht dieses System für jede Person einen individuellen und unveränderlichen Abstammungsnamen (Vaters- und Muttersname) vor, sodass die Familienmitglieder unterschiedliche Nachnamen tragen. Ähnliche Systeme herrschen auch in anderen Ländern, etwa Italien oder Portugal. Im vorliegenden Artikel sind die unterschiedlichen regionalen Nachnamenssysteme auch dann abgehandelt, wenn es sich streng genommen nicht um Familiennamen handelt.

  1. Art. 24 Abs. 2 ZStV.
  2. Siehe z. B. Art. 162b ABGB.
  3. nicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers oder Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend (https://www.duden.de/rechtschreibung/gewillkuert)

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