Feldwebelleutnant

Der Dienstgrad Feldwebelleutnant (auch Feldwebel-Leutnant) war seit 1877 im deutschen Heer der unterste Offiziersdienstgrad. In der Kaiserlichen Marine entsprach ihm seit 1916 der Deckoffizierleutnant. Die Bezeichnung Feldwebelleutnant war auch in der Kavallerie und in der Berittenen Artillerie üblich – entgegen deren Tradition, Feldwebeldienstgrade als „Wachtmeister“ (z. B. Vizewachtmeister) zu führen.

Der Feldwebelleutnant besaß zwar den Rang eines Leutnants, rangierte jedoch stets hinter diesem, da er kein Offizierspatent besaß. Ebenso wenig unterlag er der Ehrengerichtsbarkeit des Offizierskorps. In der Zwitterstellung zwischen Unteroffizier und Offizier ähnelte der Feldwebelleutnant dem Warrant Officer in den Streitkräften der USA und Großbritanniens.

Der Dienstgrad wurde im Frühjahr 1920 in der Reichswehr abgeschafft.[1] Die Inhaber waren zuvor vor die Wahl gestellt worden, die Offiziersprüfung ablegen, um als aktive Leutnante weiterverwendet zu werden. Die überwiegende Anzahl wurde jedoch als „Leutnant der Landwehr a.D.“ in den Ruhestand versetzt, da der Reichswehr aufgrund des Versailler Vertrags die Einrichtung von Reservelaufbahnen untersagt war.

Der Feldwebelleutnant ist nicht zu verwechseln mit dem Wachtmeister-Leutnant, der im 17./18. Jahrhundert als Adjutant fungierte.

  1. Erlass vom 28. April 1920, veröffentlicht im Heeres-Verordnungsblatt, 2. Jahrgang, Nr. 31 (30. April 1920), Berlin 1921, S. 411

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