Mit dem Begriff Fertighaus wird im Allgemeinen ein Haus bezeichnet, das – zumindest in Teilen – werkseitig vorgefertigt an die Baustelle geliefert und dort endmontiert wird.[1][2] In der Regel liegen für klassische Fertighäuser Typengenehmigungen vor. Es gibt jedoch keine einheitlichen, verbindlichen Definitionen für den Begriff Fertighaus.
Nach der seit 2009 geltenden ÖNORM B 2310 des Austrian Standards International in Österreich ist ein Fertighaus „ein auf einem vorbereiteten Unterbau errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten, geschoßhohen Großtafel-Wandelelementen, Raumzellen sowie aus vorgefertigten Decken- und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt, auf die Baustelle transportiert und dort zusammengebaut werden.“[3] Diese Norm gilt für Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, mehrgeschossige Wohnbauten), Bürogebäude, Kindergärten, Schulen und Mehrzweckhäuser und unabhängig von den verwendeten Baustoffen (Holz, Wohnbeton, Ziegel). Nicht unter diese Norm fallen Bauwerke, die „mit nichtgeschoßhohen, jedoch vorgefertigten einzelnen tragenden Bauelementen errichtet werden, wie beispielsweise Häuser aus Ziegel-, Porenbeton-, Hohlblock- bzw. Mantelsteinen oder Holzblockhausbohlen“, oder die einem bestimmten Mindestleistungsumfang nicht entsprechen.[4]