Eine Festung ist im Allgemeinen ein durch Wehranlagen stark befestigter Ort.[1] Im engeren Sinne bezeichnet Festung in der Neuzeit eine eigenständige, meist stark gegliederte Wehranlage aus starkem Mauerwerk, später auch aus Beton, die dem Schutz gegen feindliche Feuerwaffen (insbesondere Artillerie) bei gleichzeitigem defensivem Feuerwaffeneinsatz durch die Verteidiger dient. Festungen dieser Art wurden ab dem 15. Jahrhundert als Reaktion auf den Einsatz schwerer Pulvergeschütze erbaut und waren bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts üblich. Sie konnten der Grenz- oder Küstensicherung dienen, den Ausgangspunkt einer Offensive bilden und sich zurückziehende Heere aufnehmen. Darüber hinaus wurden manche Festungen als Verwaltungssitz, Gefängnis oder Aufbewahrungsort staatlicher Reserven an Geld oder Edelmetallen genutzt.
Der Ursprung der Begriffe Festung, Befestigung und Feste findet sich im mittelhochdeutschen Adjektiv veste im Sinne von „beständig“, „hart“, „stark“, das sich zu dem neuhochdeutschen fest entwickelte. Eine vergleichbare Wortherkunft ist bei der Fortifikation und dem Fort gegeben, die auf das lateinische fortis für „fest“, „kräftig“, „stark“ zurückgehen.
Die Eigenschaft einer Burg oder Festung, gegen ein gewaltsames Eindringen mittels Leiterangriffen gesichert zu sein, wurde früher als Sturmfreiheit bezeichnet (der Begriff wandelte sich später in die Bezeichnung für die Höhe des Walles einer Festung über ihrem Fundament).[2]