Fideismus

Fideismus (von lateinisch fides „Glaube“) ist eine Glaubenshaltung bzw. eine religionsphilosophische Erkenntnislehre, wonach sich Glaube und Vernunft prinzipiell ausschließen und dennoch – wider die Vernunft – am religiösen Glauben festzuhalten sei. Dem Glauben wird also ein absoluter Vorrang vor der Vernunft beigemessen.[1] Der Fideismus wurde von der katholischen Kirche offiziell verworfen, spielt aber in der evangelischen Tradition eine wichtige Rolle. Fideismus als religions- und glaubensphilosophischer Begriff geht auf Joseph de Maistre und Louis de Bonald zurück und wurde später von Félicité de Lamennais[2] weiterentwickelt.

Wichtige Vertreter einer fideistischen Religionsphilosophie sind unter anderem Tertullian (entsprechend dem ihm zugeschriebenen geflügelten Wort Credo, quia absurdum est) und in der evangelischen Tradition Martin Luther (Vernunft als Hure), Søren Kierkegaard (der absurde Sprung in den Glauben, Glaube als existentielles Wagnis) und Karl Barth. Auch Wittgenstein wird des Öfteren als Fideist verstanden.

Als Gegenbegriff zum Fideismus kann der Rationalismus betrachtet werden, wonach alle (auch religiöse) Erkenntnis für die menschliche Vernunft zugänglich ist.

  1. Der Philosoph Thomas Metzinger schreibt in seinem Essay „Spiritualität und intellektuelle Redlichkeit“:
    „Fideismus nennt man in der Philosophie die Idee, dass es völlig legitim ist, an einer Überzeugung auch dann festzuhalten, wenn es keine guten Gründe oder Evidenzen für sie gibt, sogar angesichts überzeugender Gegenargumente. Der Fideismus ist also der reine Glaubensstandpunkt. Für den Fideisten ist es legitim, an bestimmten Überzeugungen festzuhalten, nicht nur ohne irgendwelche positiven Argumente oder Evidenzen für sie, sondern selbst angesichts starker Gegenargumente und starker empirischer Belege gegen eigene Überzeugungen.“ Vgl.:
    Thomas Metzinger: Spiritualität und intellektuelle Redlichkeit. (PDF) April 2014, S. 16, abgerufen am 9. Juni 2022.
  2. Essai sur l’indifferénce en matière de religion I–IV, 1817–1823.

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