Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Gewährung von Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide) der Finanzbehörden (Art. 108 Abs. 6 GG). Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch Bundesgesetz einheitlich geregelt.


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