Als Flaggschiff – früher Admiralsschiff oder Flottillenschiff[1] – wird das Führungsschiff eines Flottenverbandes bezeichnet. Von diesem Schiff aus führt der Flaggoffizier (marinetypische Bezeichnung eines Admirals) mit seinem Stab den Verband. Das Flaggschiff führt im Regelfall die Flagge des Befehlshabers bei Tag und Nacht.
In übertragener Bedeutung wird das Flaggschiff für das größte Schiff einer Flotte oder Reederei,[2] oder allgemein als Synonym für ein Vorzeigeprodukt eines Unternehmens oder ein Aushängeschild von bspw. einer Veranstaltung oder Organisation verwendet.