Flaggschiff

Die Victory, Admiral Horatio Nelsons Flaggschiff
Das Panzerschiff Admiral Graf Spee, von 1936 bis zur Indienststellung des Schlachtschiffes Gneisenau das Flaggschiff des Flottenchefs der Kriegsmarine
Die Cavour, das Flaggschiff der italienischen Marina Militare

Als Flaggschiff – früher Admiralsschiff oder Flottillenschiff[1] – wird das Führungsschiff eines Flottenverbandes bezeichnet. Von diesem Schiff aus führt der Flaggoffizier (marinetypische Bezeichnung eines Admirals) mit seinem Stab den Verband. Das Flaggschiff führt im Regelfall die Flagge des Befehlshabers bei Tag und Nacht.

In übertragener Bedeutung wird das Flaggschiff für das größte Schiff einer Flotte oder Reederei,[2] oder allgemein als Synonym für ein Vorzeigeprodukt eines Unternehmens oder ein Aushängeschild von bspw. einer Veranstaltung oder Organisation verwendet.

  1. Flottillenschiff. In: Luegers Lexikon der gesamten Technik. 2. Auflage. Band 4. Deutsche Verlags-Anstalt, Leipzig / Stuttgart 1906, S. 95 (Digitalisat. zeno.org).
  2. Flaggschiff. Duden; abgerufen am 11. Februar 2016

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