Unter Flugabwehr (abgekürzt Flab) oder Fliegerabwehr, auch Luftverteidigung, (englisch air defence[1], im Marine-Kontext anti-air warfare[2]) versteht man militärische Maßnahmen zur Verteidigung des eigenen Luftraums gegen das Eindringen feindlicher Flugzeuge und anderer Flugkörper (Marschflugkörper, Drohnen, ballistische Raketen).
Der Begriff Fliegerabwehr aller Truppen (zu Lande) bezeichnet im Sprachgebrauch der deutschen Bundeswehr die Bekämpfung von Luftzielen zur Selbstverteidigung durch alle Truppen, die nicht auf diesen Einsatzzweck spezialisiert sind. Dazu werden alle Waffen zur Abwehr feindlicher Luftfahrzeuge eingesetzt, auch Handfeuerwaffen und Panzerabwehrlenkflugkörper zur Bekämpfung von Hubschraubern. In der Fliegerabwehr aller Truppen hat das Maschinengewehr auf Fliegerdreibein eine hohe Bedeutung zur Bekämpfung von Drohnen. Gegen sehr niedrig fliegende Klein-Drohnen werden auch Repetierflinten mit Schrotmunition eingesetzt. Drohnen können auch durch elektronische Einwirkung oder durch Laserwaffen zum Absturz gebracht werden. Die Aufklärung feindlicher unbemannter und bemannter Luftfahrzeuge aller Art erfolgt durch Luftraumbeobachter.
Zur Feuerregelung siehe auch Feuererlaubnis.