Frankfurter Nationalversammlung

Ludwig von Elliott: Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848
Gemälde Germania, zugeschrieben oft Philipp Veit. Unter diesem Symbolbild Deutschlands debattierten die Abgeordneten in der Frankfurter Paulskirche.[1]

Die Frankfurter Nationalversammlung (zeitgenössisch auch constituierende Reichsversammlung, deutsches Nationalparlament, Reichsparlament, Frankfurter Parlament[2][3] oder bereits Reichstag wie später in der Reichsverfassung) war vom 18. Mai 1848 bis zum Mai 1849 das verfassungsgebende Gremium der Deutschen Revolution sowie das vorläufige Parlament des entstehenden Deutschen Reiches. Die Nationalversammlung tagte in der Paulskirche in Frankfurt, daher steht häufig der Name Paulskirche für die Nationalversammlung. Als Parlament beschloss die Nationalversammlung auch die Reichsgesetze. Am 28. Juni 1848 richtete die Nationalversammlung mit dem Zentralgewaltgesetz die Provisorische Zentralgewalt ein, also eine vorläufige deutsche Regierung.

Der Bundestag des Deutschen Bundes hatte Ende März bzw. Anfang April 1848 ein Bundeswahlgesetz beschlossen, damit das deutsche Volk eine Nationalversammlung wählen konnte. Organisiert wurde die Wahl von den deutschen Einzelstaaten. Die Nationalversammlung sollte eine Verfassung für einen deutschen Bundesstaat entwerfen, die mit den Einzelstaaten zu vereinbaren war. Aus eigenem Machtbewusstsein setzte sie allerdings auch sich und eine Zentralgewalt an die Stelle der Organe des Deutschen Bundes.

Die Nationalversammlung verabschiedete am 28. März 1849 die Frankfurter Reichsverfassung (Verfassung des deutschen Reiches). Nach ihrer Auffassung war sie allein zur Inkraftsetzung imstande. Die Verfassung wurde von den meisten deutschen Einzelstaaten sowie beiden Kammern des preußischen Landtags angenommen, nicht aber vom preußischen König und den großen Einzelstaaten wie Bayern und Hannover. Österreich hatte sich durch eine neue, durch den Kaiser oktroyierte Verfassung für einen österreichischen Einheitsstaat vom neuen deutschen Reich de facto ausgeschlossen.

Preußen und Österreich, dann auch andere Staaten, befahlen im Mai den Abgeordneten aus ihren Ländern, ihr Mandat niederzulegen, und traten der Revolution nun mit offener Gewalt entgegen. Die Reichsverfassungskampagne scheiterte. Auch durch sonstige Mandatsniederlegungen schrumpfte die Zahl der Abgeordneten, bis die Nationalversammlung von der Linken dominiert wurde. Ende Mai 1849 flohen die verbliebenen Abgeordneten nach Stuttgart und bildeten dort ein Rumpfparlament, das aber bedeutungslos blieb und schon am 18. Juni durch württembergisches Militär aufgelöst wurde.

Die einstigen Abgeordneten der konstitutionellen Liberalen, das rechte Zentrum, traf sich Ende Juni im Gothaer Nachparlament, einer privaten Versammlung. Dort nahmen sie im Wesentlichen den preußischen Versuch an, die Erfurter Union als kleindeutschen Staat zu errichten. Während viele linke Abgeordnete Deutschland verließen oder verfolgt wurden, gab es eine größere Zahl von Abgeordneten, die später den Reichstagen des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs angehörten. Der prominenteste war Eduard von Simson, Präsident der Nationalversammlung, des Erfurter Unionsparlaments und erster Reichstagspräsident.

  1. Dieter Hein: Die Revolution von 1848/49. C. H. Beck, München 1998, S. 73.
  2. Pierer’s Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart. 4. Auflage. Verlagsbuchhandlung von H. A. Pierer, Altenburg 1865 (zeno.org [abgerufen am 18. Juni 2019] Lexikoneintrag „Nationalversammlung“).
  3. Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1909 (zeno.org [abgerufen am 18. Juni 2019] Lexikoneintrag „Frankfurter Parlament“).

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