Eine Funkstelle,[1] kurz FuSt, bezeichnet einen oder mehrere Sender bzw. Empfänger oder auch eine Gruppe von Sendern und Empfängern (einschließlich der Zusatzeinrichtungen), die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes an einem gegebenen Ort erforderlich sind. Jede Funkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt.[2] Eine Funkanlage ist ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt oder empfängt (§ 3 Abs. 1 des Funkanlagengesetzes). Hierzu zählt auch Zubehör wie zum Beispiel eine Antenne.