Gattung bezeichnet in der Musik einen Kompositionstypus.[1] Nach Hermann Danuser ist der Gattungsbegriff „von logischen Klassifikationssystemen [...] auf einer mittleren Ebene angesiedelt. Er fügt verschiedene, auf einer unteren Ebene angesiedelte Arten zu einer Familie zusammen und erscheint umgekehrt mit anderen Erscheinungen derselben logischen Ebene unter einen gemeinsamen Oberbegriff subsumierbar. [...] Eine Art wird dadurch, daß man sie ihrerseits in weitere Typen untergliedert, zu einer Gattung für die nächstuntere Ebene, und umgekehrt wird eine Gattung dadurch, daß man sie mit anderen Gattungen zu einer übergreifenden Kategorie zusammenfaßt, ihrerseits zu einer Art.“[2]
Die Lehre von den musikalischen Gattungen betrachtet in erster Linie die Kriterien Besetzung, Text, Funktion, Aufführungsort, Satzstruktur, Liturgie, Stil und Ton. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Form, der den kompositorischen Formaufbau einer Komposition beschreibt, beispielsweise die Sonatenhauptsatzform, die innerhalb eines Satzes einer Sonate zu finden ist.
Die genaue Definition des Begriffs „Gattung“ ist wissenschaftlich stark diskutiert und es existiert keine exakte allgemeingültige Definition. Beispiele für Gattungen sind etwa Sonate oder Streichquartett, Messe oder Oper, die jeweils eine ähnliche Form besitzen können, sich jedoch in manchen der oben genannten Faktoren unterscheiden. Zeitgleich können Werke einer Gattung unterschiedliche Form besitzen.