Die Gemeindegebietsreform in Brandenburg führte zur Auflösung der meisten bisher flächendeckend bestehenden Ämter und zur Bildung größerer Gemeinden. Sie wurde hauptsächlich durch sechs Gesetze des Landes Brandenburg und weitere freiwillige Vereinbarungen zwischen den Gemeinden geregelt, die alle am 26. Oktober 2003 in Kraft traten.
Da die Neugliederungsgesetze oft zum unfreiwilligen Verlust der Selbständigkeit führten, legten einige Gemeinden Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ein, die aber letztlich erfolglos blieben.