Die gemeinsame Verantwortlichkeit (englisch "joint controllers") ist eine datenschutzrechtliche Begriffsbestimmung, welche die gemeinschaftlicher Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch mehrere natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen bezeichnet und aufgrund dessen datenschutzrechtliche Pflichten festgelegt werden.