Gemeinschaft (von „gemein, Gemeinsamkeit“)[1] bezeichnet in der Soziologie und der Ethnologie (Völkerkunde) eine überschaubare soziale Gruppe (beispielsweise eine Familie, Gemeinde, Wildbeuter-Horde, einen Clan oder Freundeskreis), deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ (Gruppenkohäsion) eng miteinander verbunden sind – oftmals über Generationen. Die Gemeinschaft gilt als ursprünglichste Form des Zusammenlebens und als Grundelement einer Gesellschaft (siehe auch Urgesellschaft).[2][3]
Das Rechtswesen versteht unter Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft oder Vertragsgemeinschaft. Die politische Gliederung Belgiens kennt neben Regionen auch drei „Gemeinschaften“ auf sprachlicher Grundlage (flämisch, französisch, deutsch) als Gliedstaaten des Föderalstaates.