Generalgouvernement

Generalgouvernement
Generalne Gubernatorstwo
Lage des Generalgouvernements (Distrikt Galizien schraffiert)
Lage des Generalgouvernements (Distrikt Galizien schraffiert)
Status Nebenland des Deutschen Reichs
Amtssprachen Polnisch, Deutsch
Hauptstadt Krakau (Kraków)
Einrichtung 26. Oktober 1939
Generalgouverneur Hans Frank (NSDAP)
Stellvertreter des Generalgouverneurs 1939–1940 Arthur Seyß-Inquart (NSDAP)
1940–1945 Josef Bühler (NSDAP)
Fläche 95.000 km² (1939)
144.000 km² (1941)
Einwohnerzahl ca. 17.000.000
Währung Złoty
Gliederung des Großdeutschen Reiches, Mai 1944

Der Begriff Generalgouvernement (polnisch Generalne Gubernatorstwo) lautete zunächst Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete und bezeichnete zunächst die Gebiete der früheren Zweiten Polnischen Republik, die 1939–1945 vom Deutschen Reich militärisch besetzt und nicht unmittelbar durch Annexion in das Reichsgebiet eingegliedert wurden, wie u. a. anfangs die neuen Reichsgaue Danzig-Westpreußen, Wartheland und der neue Regierungsbezirk Zichenau in Ostpreußen. Daneben bezeichnet der Begriff die dort errichteten Verwaltungsstrukturen unter dem Generalgouverneur und NSDAP-Funktionär Hans Frank und seinem Stellvertreter Josef Bühler mit Sitz in Krakau. Die Errichtung des Generalgouvernements beruhte auf einem Erlass Adolf Hitlers vom 12. Oktober 1939 und löste daraufhin die geltende Militärverwaltung ab. Es umfasste zunächst eine Fläche von 95.000 km² und wurde am 1. August 1941, nach dem Angriff auf die Sowjetunion, um den zuvor sowjetisch besetzten Distrikt Galizien auf 144.000 km² erweitert.

In der deutschen Besetzung des Generalgouvernements verbanden sich Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik. Die jüdische und ein großer Teil der polnischen Bevölkerung wurden umgebracht. Parallel zu den Vernichtungsaktionen (Vernichtung durch Arbeit) wurde eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die den starken Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft kompensieren sollte.

Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig vom Großdeutschen Reich abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Das Generalgouvernement wurde zum Bestandteil des großdeutschen Machtbereichs gezählt, sollte jedoch nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden; die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ihrem Schicksal überlassen.


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