Ein Generalvikar (lateinisch vicarius generalis, vicarius „Stellvertreter“) ist in der römisch-katholischen Kirche sowie der altkatholischen Kirche (hier auch als Generalvikarin) der Stellvertreter eines Diözesanbischofs. Ein Generalvikar ist für die Verwaltung der Diözese zuständig, er leitet das Ordinariat[1] oder Generalvikariat,[2] die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese.