Generalvikar

Wappenmuster eines Generalvikars

Ein Generalvikar (lateinisch vicarius generalis, vicarius „Stellvertreter“) ist in der römisch-katholischen Kirche sowie der altkatholischen Kirche (hier auch als Generalvikarin) der Stellvertreter eines Diözesanbischofs. Ein Generalvikar ist für die Verwaltung der Diözese zuständig, er leitet das Ordinariat[1] oder Generalvikariat,[2] die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese.

  1. Zum Beispiel: Ordinariat | Katholische Kirche Steiermark. Abgerufen am 31. März 2021.
    Erzdiözese Wien. Abgerufen am 31. März 2021.
    Erzbistum München und Freising. Abgerufen am 31. März 2021.
  2. Zum Beispiel: Erzbischöfliches Generalvikariat Köln | Erzbistum Köln. Abgerufen am 31. März 2021.

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