Genetischer Fingerabdruck

Als genetischer Fingerabdruck wird ein DNA-Profil eines Individuums bezeichnet, das für dieses in hohem Maße charakteristisch ist. Die DNA wird aus Zellen gewonnen, die aus Gewebeteilen oder Sekreten, zum Beispiel Sperma, Hautzellen oder Speichel stammen. Das Verfahren wird in der Molekularbiologie auch als Genetic Fingerprinting oder DNA Fingerprinting bezeichnet. Alec John Jeffreys war 1984 durch Zufall auf das Verfahren gestoßen. In der Bundesrepublik wurde es erstmals 1988 als Beweis in einem Strafprozess vor Gericht anerkannt.

Das heutzutage in der Forensik angewandte Verfahren geht auf die Entwicklungen von Diethard Tautz zurück.[1][2]

  1. D. Tautz: Hypervariability of simple sequences as a general source for polymorphic DNA markers. In: Nucleic Acids Research. 17, 1989, S. 6463–6471.
  2. Patent Jäckle H & Tautz D (1989) "Process For Analyzing Length Polymorphisms in DNA Regions" europäische Patent Nr. 0 438 512

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