Geschwisterehe

Geschwisterehe oder Geschwisterheirat bezeichnet die Verwandtenheirat zwischen leiblichen Geschwistern oder Halbgeschwistern. Sie ist eine seltene Sonderform der Endogamie, der Heirat innerhalb der eigenen sozialen Gruppe. Geschwisterehen sind weltweit verboten; auch in den Ländern, in denen Inzest, also Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, nicht strafbar ist. Einzige Ausnahme ist Schweden, wo Halbgeschwister nach genetischer Beratung heiraten dürfen; der Inzest zwischen Vollgeschwistern ist dort strafbar. Sexueller Kontakt eines Bruders mit seiner leiblichen Schwester unterliegt bei den weitaus meisten Völkern seit Beginn der einschlägigen historischen Aufzeichnungen einem Tabu und wird gewöhnlich als widernatürlich betrachtet. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Sie stehen der in anthropologischer, soziologischer und ethnologischer Fachliteratur verbreiteten Annahme einer universellen Geltung des Inzestverbots in allen Gesellschaften entgegen.

In manchen historischen Kulturen wurde die Geschwisterehe innerhalb der Herrscherfamilie als legitim betrachtet oder sogar als geheiligte Sitte praktiziert und in die religiöse Sphäre erhoben. In Ägypten war sie im Altertum zeitweilig auch in der Bevölkerung verbreitet. Im antiken Athen durften Halbgeschwister heiraten, wenn sie verschiedene Mütter hatten. Strenge Verbote bestanden hingegen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit aufgrund kirchlicher Vorschriften über Blutsverwandtschaft als Ehehindernis.

Einige Mythen polytheistischer Religionen bieten Erzählungen über Geschwisterehen von Gottheiten; die bekanntesten Beispiele sind Zeus (Jupiter) und Hera (Juno) sowie Osiris und Isis.


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