Gesinde

Dienerschaft des Malers William Hogarth um 1750

Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn. Der Begriff hat gemeingermanische Wurzeln und gelangte über althochdeutsch gisind in die deutsche Sprache, was „Gefolgsmann“ bedeutete. Der langobardische gasindius und der angelsächsische gesiþ, was beides ebenfalls Gefolgsleute bezeichnete, und das niederländische Wort gezin (Familie) sind stammverwandt.[1]

  1. M. Philippa, F. Debrabandere, A. Quak, T. Schoonheim en N. van der Sijs: Etymologisch Woordenboek van het Nederlands. Amsterdam University Press, Amsterdam 2015, ISBN 9789053567463.

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