Die Ausdrücke Gewann (süddeutsch und schweizerisch auch Gewand[1]) und Gewann(e)flur (wahrscheinlich zu althochdeutsch wenden[2]) bezeichnen eine Flurform, die vor allem infolge der zelgengebundenen Dreifelderwirtschaft und des Erbrechts entstand.
Im Zuge der Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Feldflur einer Siedlung in schmale, streifenförmige Ackerstücke unterteilt, die im Flurzwang bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen Ackerstücken eines Gewanns wurden immer gleichzeitig ausgeführt. Typisch für Gewanne ist, dass die Länge ihrer Felder mindestens das Zehnfache der Breite beträgt. Diese langgestreckte Form ist auf die Schwierigkeit des Wendens mit Pfluggespannen zurückzuführen. Schmalgestreckte Parzellen machten nur wenige Wenden auf dem Vorgewende notwendig.
Gewannfluren sind typisch für den Südwesten Deutschlands sowie für Mitteldeutschland, sie finden sich etwa im Oberrheingraben, im Neckar- und Rheinland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Unter- und Mittelfranken, in den Hellweg-, Hildesheimer und Magdeburger Börden sowie im Mittelgebirge. Überall dort wurde Realerbteilung praktiziert, welche bei den Grundstücken immer in Längsrichtung erfolgte.
Mit Einführung der Fruchtwechselwirtschaft und Aufhebung des Flurzwangs wurde die Einteilung in Gewanne überflüssig. In manchen Gegenden wie Südwestdeutschland blieben die Gewannnamen aber erhalten und sind auch in der Flurkarte eingetragen. Sie dienen als Lagebezeichnungen der leichteren Lokalisierung von Flurstücken, anders als die Flurnummer sind sie aber kein notwendiger Bestandteil der eindeutigen Bezeichnung eines Flurstücks.
Gewannflure zeichnen sich mehrheitlich durch fruchtbare und gut zu bearbeitende Böden aus. Agrarökologische Sonderstandorte und die mit ihnen einhergehenden Grenzertragsflächen sind im Gegensatz zur Esch-, Block- und Hufenflur nur selten zu finden. Dementsprechend kommt hier auch eine extensive Landnutzung nur selten vor.